Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Für Minderjährige ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ein Aufnahme-Anspruch besteht nicht.
Eintrittsformular (am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken) |
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Beitragsordnung (Stand 23.03.2012) |
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Beitragstabelle (Stand 01.07.2023) |
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Satzung -in der Fassung vom 15.03.2013- |